ich muss zugeben, dass ich mich mit diesen versicherungsfall nicht so sehr beschäftigt habe, da ich es nicht so interessant finde.
aber was ich nicht verstehe: wenn die jackson-kläger der meinung sind, dass AEG schuld an diesen ganzen zustand sind wie kann sie denn einen ausfall von AEG, gegenüber der versicherung, in vorleistung gehen? nach deutschen-recht- wenn ich nicht ganz "blöde" bin - würde man mit so einer vorleistung zustimmen, dass AEG ansprüche hat und erst einmal (zu diesen zeitpunkt der zahlung) in recht war.
ich weiß, dass der Estate erst einmal gezahlt hat damit sie freie bahn für den prozess hat....aber trotz allem könnte die gegenpartei (AEG) daraus ihre vorteile ziehen. was sie meines wissen aber nie getan hat.
ich denke aber, dass die usa da wohl anderen richtlinien hat als wir in deutschland oder?
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